Artikel 136a VO (EG) 2003/1782

Voraussetzungen für die Anwendung in den neuen Mitgliedstaaten

In den neuen Mitgliedstaaten werden die Gesamtbeträge gemäß Artikel 133 Absatz 3 und die flächenbezogenen Ergänzungsbeträge je Hektar in Höhe von 350 EUR gemäß Artikel 136 Absatz 3 im Einklang mit dem Steigerungsstufenschema gemäß Artikel 143a angewandt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.