Artikel 149 VO (EG) 2003/1782

Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1251/1999

Die Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 4 Absatz 3 erster Gedankenstrich erhält folgende Fassung:

für Eiweißpflanzen:

63,00 EUR/t ab dem Wirtschaftsjahr 2004/2005

.

2.
In Artikel 4 Absatz 4 wird der Betrag „19 EUR/t” durch „24 EUR/t” ersetzt.
3.
Artikel 5

a)
Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„Für die mit Hartweizen bestellten Flächen in den in Anhang II aufgeführten traditionellen Anbaugebieten wird unter Einhaltung der in Anhang III festgelegten Höchstgrenzen auf die Flächenzahlung ein Zuschlag von 313 EUR/ha für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 gewährt.”

b)
Absatz 4 erhält folgende Fassung:

„In Regionen, in denen der Hartweizenanbau üblich ist und die nicht in Anhang II aufgeführt sind, wird unter Einhaltung der in Anhang IV festgelegten Hektarzahl für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 eine Sonderbeihilfe von 93 EUR/ha gewährt.”

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