Artikel 8 VO (EG) 2003/1782

Überprüfung

Die Kommission unterbreitet spätestens zum 31. Dezember 2007 einen Bericht über die Anwendung der Regelung für die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen und erforderlichenfalls geeignete Vorschläge, insbesondere im Hinblick auf eine Änderung der Liste der Grundanforderungen an die Betriebsführung in Anhang III.

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