Artikel 92 VO (EG) 2003/1782

Überprüfung der Regelung für Energiepflanzen

Die Kommission unterbreitet dem Rat bis zum 31. Dezember 2006 einen Bericht über die Durchführung der Regelung, gegebenenfalls zusammen mit geeigneten Vorschlägen unter Berücksichtigung der EU-Initiative für Biokraftstoffe.

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