Artikel 93 VO (EG) 2003/1782
Beihilfe
Betriebsinhabern, die Kartoffeln zur Herstellung von Stärke erzeugen, wird eine Beihilfe gewährt. Der Beihilfebetrag gilt für die Kartoffelmenge, die für die Herstellung einer Tonne Stärke erforderlich ist. Er wird auf
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110,54 EUR für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 und bei Anwendung des Artikels 71,
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66,32 EUR ab dem Wirtschaftsjahr 2005/2006
festgesetzt.
Der Betrag wird je nach dem Stärkegehalt der Kartoffeln angepasst.
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