Artikel 18 VO (EG) 2003/1788
Spezielle Übertragungsmaßnahmen
(1) Im Hinblick auf die Umstrukturierung der Milcherzeugung oder zur Verbesserung der Umweltbedingungen können die Mitgliedstaaten nach Modalitäten, die sie unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Beteiligten festlegen,
- a)
- Erzeugern, die sich verpflichten, die Milcherzeugung ganz oder teilweise endgültig aufzugeben, eine in einem Betrag oder in mehreren Jahresbeträgen anzuweisende Entschädigung gewähren und die so freigesetzten einzelbetrieblichen Referenzmengen der nationalen Reserve zuschlagen;
- b)
- nach objektiven Kriterien die Bedingungen festlegen, unter denen sich die Erzeuger zu Beginn eines Zwölfmonatszeitraums durch die zuständige Behörde oder die von ihr benannte Stelle einzelbetriebliche Referenzmengen gegen Entgelt zuweisen lassen können, die am Ende des vorangegangenen Zwölfmonatszeitraums von anderen Erzeugern gegen eine in einem Betrag oder in mehreren Jahresbeträgen angewiesene Entschädigung in Höhe des vorstehend genannten Entgelts endgültig freigesetzt wurden;
- c)
- Übertragungen von Referenzmengen ohne Flächen zentralisieren und beaufsichtigen;
- d)
- bei einer Flächenübertragung zur Verbesserung der Umweltbedingungen vorsehen, dass dem ausscheidenden Erzeuger die betreffende einzelbetriebliche Referenzmenge zur Verfügung gestellt wird, falls er weiterhin Milch zu erzeugen beabsichtigt;
- e)
- anhand objektiver Kriterien die Regionen und Erfassungszonen bestimmen, in denen zur Verbesserung der Milcherzeugungsstruktur die endgültige Übertragung von Referenzmengen ohne entsprechende Flächenübertragung zulässig ist;
- f)
- auf Antrag des Erzeugers bei der zuständigen Behörde oder der von ihr benannten Stelle zur Verbesserung der Milcherzeugungsstruktur auf der Ebene des Betriebs oder zur Extensivierung der Erzeugung die endgültige Übertragung von Referenzmengen ohne entsprechende Flächenübertragung und umgekehrt gestatten.
(2) Die Maßnahmen nach Absatz 1 können auf nationaler Ebene, auf der geeigneten Gebietsebene oder in den Erfassungszonen durchgeführt werden.
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