Artikel 7 VO (EG) 2003/1788
Zuteilung von Mengen aus der nationalen Reserve
Die Mitgliedstaaten sehen die erforderlichen Bestimmungen vor, nach denen die Mengen aus der nationalen Reserve ganz oder teilweise den Erzeugern anhand von objektiven, der Kommission mitgeteilten Kriterien nach Artikel 14 zugeteilt werden.
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