Artikel 9 VO (EG) 2003/1788
Fettgehalt
(1) Jedem Erzeuger, der über eine einzelbetriebliche Referenzmenge für Lieferungen verfügt, wird für diese Menge ein Referenzfettgehalt zugewiesen.
(2) Für die Referenzmengen, die den Erzeugern am 31. März 2004 gemäß Artikel 6 Absatz 1 zugewiesen worden sind, entspricht der Fettgehalt nach Absatz 1 dieses Artikels dem Referenzfettgehalt dieser Menge zu diesem Zeitpunkt.
Für Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien, Slowenien und die Slowakei entspricht der Referenzfettgehalt gemäß Absatz 1 dem Referenzfettgehalt der Mengen, die den Erzeugern an folgenden Zeitpunkten zugeteilt waren: für Ungarn am 31. März 2002, für Litauen am 31. März 2003, für die Tschechische Republik, Zypern, Estland, Lettland und die Slowakei am 31. März 2004 sowie für Polen und Slowenien am 31. März 2005 und für Bulgarien und Rumänien am 31. März 2007.
(3) Dieser Fettgehalt wird anlässlich der Umwandlungen nach Artikel 6 Absatz 2 und im Falle des Erwerbs oder der Übertragung einer Referenzmenge oder zeitweiliger Überlassungen nach Regeln geändert, die nach dem in Artikel 23 Absatz 2 genannten Verfahren festzulegen sind.
(4) Für neue Erzeuger, die über eine einzelbetriebliche Referenzmenge für Lieferungen verfügen, die insgesamt aus der nationalen Reserve stammt, wird der Fettgehalt nach Regeln festgesetzt, die nach dem in Artikel 23 Absatz 2 genannten Verfahren festzulegen sind.
(5) Der einzelbetriebliche Rererenzfettgehalt nach Absatz 1 wird gegebenenfalls bei Inkrafttreten dieser Verordnung und anschließend bei Bedarf jeweils zu Beginn eines Zwölfmonatszeitraums angepasst, damit für jeden Mitgliedstaat der gewogene Durchschnitt dieser Fettgehalte den in Anhang II festgesetzten Referenzfettgehalt nicht um mehr als 0,1 g/kg überschreitet.
Für Rumänien wird der in Anhang II festgesetzte Referenzfettgehalt auf der Grundlage der Zahlen für das volle Jahr 2004 überprüft und gegebenenfalls von der Kommission gemäß dem Verfahren des Artikels 23 Absatz 2 angepasst.
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