Artikel 9a VO (EG) 2003/2004
Transparenz
Das Europäische Parlament veröffentlicht in einer zu diesem Zweck geschaffenen Rubrik seiner Internetseite zusammen die folgenden Dokumente:
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einen Jahresbericht mit einer Übersicht über die an jede politische Partei und jede politische Stiftung auf europäischer Ebene gezahlten Beträge, und zwar für jedes Geschäftsjahr, für das Finanzhilfen gezahlt wurden;
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den in Artikel 12 genannten Bericht des Europäischen Parlaments über die Anwendung dieser Verordnung und die finanzierten Tätigkeiten;
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die Bestimmungen für die Durchführung dieser Verordnung.
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