Artikel 9a VO (EG) 2003/2004

Transparenz

Das Europäische Parlament veröffentlicht in einer zu diesem Zweck geschaffenen Rubrik seiner Internetseite zusammen die folgenden Dokumente:

einen Jahresbericht mit einer Übersicht über die an jede politische Partei und jede politische Stiftung auf europäischer Ebene gezahlten Beträge, und zwar für jedes Geschäftsjahr, für das Finanzhilfen gezahlt wurden;

den in Artikel 12 genannten Bericht des Europäischen Parlaments über die Anwendung dieser Verordnung und die finanzierten Tätigkeiten;

die Bestimmungen für die Durchführung dieser Verordnung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.