Artikel 1 VO (EG) 2003/2287
Gegenstand
Diese Verordnung legt die Fangmöglichkeiten und spezifischen Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen für das Jahr 2004 fest.
Für bestimmte antarktische Bestände werden die Fangmöglichkeiten jedoch für die in Anhang IF genannten Zeiträume festgelegt.
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