Artikel 6 VO (EG) 2003/2295
Eier der Klasse B
Eier der Klasse B sind Eier, die den Anforderungen an Eier der Klasse A nicht entsprechen. Sie dürfen nur an Unternehmen der Lebensmittelindustrie, die gemäß Artikel 6 der Richtlinie 89/437/EWG zugelassen sind, oder an die Non-food-Industrie abgegeben werden.
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