Artikel 33 VO (EG) 2003/43
Mit diesem Kapitel werden die Durchführungsbestimmungen zur Beihilfe für die Verarbeitung von auf den Azoren geernteten Zuckerrüben zu Weißzucker gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1453/2001 festgelegt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.