Artikel 9 VO (EG) 2003/43

Beihilfeanträge

Die Beihilfeanträge werden von den Erzeugern in folgenden Monaten eingereicht:

im Januar für die Ernte der Monate Juli bis Dezember des vorherigen Jahres;

im Juli für die Ernte der Monate Januar bis Juni des laufenden Jahres.

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