Artikel 1 VO (EG) 2003/450
Ziel
Ziel dieser Verordnung ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Erstellung, Übermittlung und Bewertung vergleichbarer Arbeitskostenindizes in der Gemeinschaft. Die Mitgliedstaaten erstellen Arbeitskostenindizes für die in Artikel 4 genannten Wirtschaftszweige.
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