Artikel 20 VO (EG) 2004/1321

Sicherheitsvorschriften

Die Behörde wendet die Prinzipien für die Sicherheit gemäß dem Beschluss 2001/844/EG, EGKS, Euratom der Kommission vom 29. November 2001 zur Änderung ihrer Geschäftsordnung(1) an. Dies betrifft u. a. die Bestimmungen für den Austausch, die Behandlung und die Speicherung von Verschlusssachen.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 317 vom 3.12.2001, S. 1.

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