Artikel 6 VO (EG) 2004/136

Koordination mit anderen beteiligten Stellen

Um zu gewährleisten, dass alle Erzeugnisse tierischen Ursprungs bei der Einfuhr in die Gemeinschaft Veterinärkontrollen unterzogen werden, koordinieren die zuständigen Behörden und die amtlichen Tierärzte des Mitgliedstaats ihre Arbeit mit anderen beteiligten Stellen, um alle sachdienlichen Informationen über die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen zu erfassen. Die gilt vor allem für:

a)
die den Zollbehörden zugänglichen Informationen;
b)
die Manifeste von Schiffen, Booten, Zügen oder Flugzeugen;
c)
andere Informationsquellen, die den Betreibern im Straßen-, Schienen-, See- oder Lufttransport zur Verfügung stehen.

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