Artikel 5 VO (EG) 2004/1480
Handelspolitische Schutzmaßnahmen
Es werden keine Begleitdokumente für Waren ausgestellt, die handelspolitischen Schutzmaßnahmen der EU unterliegen, einschließlich Waren, die Stoffe enthalten, welche von derartigen Maßnahmen betroffen sind. Dies gilt unbeschadet der Anwendung der Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen oder anderer handelspolitischer Schutzinstrumente der Gemeinschaft.
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