Artikel 7 VO (EG) 2004/1480
Notfälle
Andere Notfälle im Sinne von Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 beinhalten etwaige Situationen oder Umstände, die einer Region der Republik Zypern ernstlichen und dauerhaften wirtschaftlichen Schaden zufügen oder zuzufügen drohen, sowie etwaige Situationen oder Umstände, die ein Risiko für das Funktionieren des Binnenmarkts darstellen oder darzustellen drohen, insbesondere wenn sich diese Bedrohung daraus ergibt, dass in den betreffenden Landesteilen keine gleichwertige Einfuhrabgaben wie die Abgaben angewandt werden, die gemäß dem Gemeinsamen Zolltarif für die bei der Verarbeitung von Waren verwendeten Rohstoffe gelten.
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