Artikel 12 VO (EG) 2004/1653

Ist der Saldo der Haushaltsergebnisrechnung gemäß Artikel 56 positiv, so wird er bis zur Höhe des in dem Haushaltsjahr ausgezahlten Zuschusses an die Kommission zurückgezahlt.

Die Differenz zwischen dem Zuschuss gemäß Artikel 5 und dem der Agentur im Haushaltsjahr effektiv ausgezahlten Zuschuss wird annulliert.

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