Artikel 23 VO (EG) 2004/1653
Der Haushaltsplan umfasst einen Einnahmenplan und einen Ausgabenplan.
- 1.
-
Im Einnahmenplan sind aufgeführt:
- a)
- die geschätzten Einnahmen der Agentur für das betreffende Haushaltsjahr,
- b)
- die Einnahmen des vorhergehenden Haushaltsjahrs und die Einnahmen des Haushaltsjahrs n–2, einschließlich der zweckgebundenen Einnahmen,
- c)
- die Erläuterungen zu den einzelnen Einnahmenlinien.
- 2.
-
Im Ausgabenplan sind aufgeführt:
- a)
- die Mittel für das betreffende Haushaltsjahr,
- b)
- die Ausgaben des vorhergehenden Haushaltsjahrs und die Ausgaben des Haushaltsjahrs n–2,
- c)
- die Erläuterungen zu den einzelnen Untergliederungen.
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