Artikel 46 VO (EG) 2004/1653

Die Feststellung einer Ausgabe ist die Handlung, durch die der zuständige Anweisungsbefugte den Anspruch des Zahlungsempfängers prüft, die Fälligkeit der Forderung prüft und das Bestehen und die Höhe der Forderung bestimmt oder prüft. Jede Feststellung einer Forderung stützt sich auf Belege, die die Ansprüche der Gemeinschaften bescheinigen.

Konkreter Ausdruck des Feststellungsbeschlusses ist die Unterzeichnung eines Zahlbarkeitsvermerks ( „bon à payer” ) durch den zuständigen Anweisungsbefugten. In einem nicht rechnergestützten System wird der Zahlbarkeitsvermerk in Form eines Stempels mit Unterschrift des zuständigen Anweisungsbefugten angebracht. In einem rechnergestützten System handelt es sich um die elektronische Bestätigung — mit persönlichem Passwort — durch den zuständigen Anweisungsbefugten.

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