Artikel 65 VO (EG) 2004/1653
Der Rechnungshof prüft die Rechnungen der Agentur gemäß Artikel 248 des Vertrags.
Für die Kontrolle durch den Rechnungshof gelten die Artikel 139 bis 144 der Haushaltsordnung.
Der Lenkungsausschuss übermittelt dem Rechnungshof den endgültig festgestellten Haushaltsplan. Er unterrichtet den Rechnungshof binnen kürzester Frist über alle seine Beschlüsse und Handlungen gemäß den Artikeln 15, 18, 26 und 31.
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