Artikel 1 VO (EG) 2004/1676
Vom 1. Oktober 2004 an sind die in Anhang I aufgeführten Zollsätze auf die Einfuhr von in diesem Anhang aufgeführten Gütern mit Ursprung in Bulgarien anwendbar.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.