Artikel 12 VO (EG) 2004/1864
Unterrichtung über den Stand der Nutzung der Kontingente
Die Kommission unterrichtet die Mitgliedstaaten regelmäßig zu geeigneter Zeit und auf geeignete Weise über den Stand der Nutzung der Kontingente.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.