Artikel 1 VO (EG) 2004/1886
(1) Der mit der Verordnung (EG) Nr. 1796/1999 auf die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung in der VR China der KN-Codes ex73121082, ex73121084, ex73121086, ex73121088 und ex73121099 eingeführte endgültige Antidumpingzoll wird auf die Einfuhren der gleichen, aus Marokko versandten Kabel und Seile ausgeweitet, und zwar unabhängig davon, ob ihr Ursprung in der Anmeldung mit Marokko angegeben ist oder nicht (TARIC-Codes 7312108212, 7312108412, 7312108612, 7312108812 bzw. 7312109912); ausgenommen hiervon sind die von
(2) Der mit Absatz 1 ausgeweitete Zoll wird auf die Einfuhren erhoben, die im Einklang mit Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 275/2004 der Kommission und Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates zollamtlich erfasst wurden, mit Ausnahme der von
(3) Die geltenden Zollbestimmungen finden Anwendung.
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