Artikel 173 VO (EG) 2004/1973

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung imAmtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt für Beihilfeanträge in Bezug auf Wirtschaftsjahre oder Prämienzeiträume ab dem 1. Januar 2005, mit Ausnahme von Artikel 10, der ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung gilt.

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