Artikel 172 VO (EG) 2004/1973

Aufhebung von Rechtsvorschriften

1. Die Verordnungen (EWG) Nr. 1686/72, (EWG) Nr. 1445/76, (EG) Nr. 1644/96, (EG) Nr. 2316/1999, (EG) Nr. 2461/1999, (EG) Nr. 2550/2001, (EG) Nr. 2199/2003 und (EG) Nr. 2237/2003 werden ab 1. Januar 2005 aufgehoben.

Sie gelten jedoch weiterhin für Beihilfeanträge in Bezug auf das Wirtschaftsjahr 2004/05 oder Prämienzeiträume und vorhergehende Wirtschaftsjahre und Prämienzeiträume. Im Fall der Anwendung von Artikel 66 oder Artikel 71 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003, gilt Artikel 20 Absätze 2 bis 5 der Verordnung (EG) Nr. 2316/1999 bis zum Ablauf der Verpflichtungen der Erzeuger.

2. Die Verordnung (EWG) Nr. 2342/1999 wird ab 1. Januar 2005 aufgehoben. Sie gilt weiterhin für Anträge, die für das Jahr 2004 gestellt wurden.

3. Die Verordnung (EWG) Nr. 609/1999 ab 1. Januar 2005 aufgehoben. Sie gilt jedoch weiterhin für Anträge auf Direktzahlungen in Bezug auf die Ernte 2004 und die Ernte 2005 im Fall der Anwendung von Artikel 71 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003.Sie gilt ebenfalls weiterhin in Slowenien für Anträge auf Zahlungen für die Ernte 2006 im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 1696/71 und bis 31. Dezember 2006 im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1098/98 des Rates(1).

3a. Die Verordnung (EG) Nr. 1591/2001 wird aufgehoben. Sie gilt jedoch weiterhin für das Wirtschaftsjahr 2005/06.

3b. Die Verordnungen (EWG) Nr. 85/93 und (EG) Nr. 2848/98 werden mit Wirkung vom 1. Januar 2006 aufgehoben. Sie gelten jedoch weiterhin für die Ernte 2005.

4. Verweise auf die aufgehobenen Rechtsakte gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung, ausgenommen im Fall der Verordnung (EWG) Nr. 85/93.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 157 vom 30.5.1998, S. 7.

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