Artikel 46 VO (EG) 2004/1973
Zertifiziertes Saatgut
Im Fall der Anwendung von Artikel 99 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 wird die Beihilfe für Basissaatgut und amtlich zertifiziertes Saatgut gemäß den Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG und 2002/57/EG gewährt, das mit den in diesen Richtlinien festgelegten Standards und Bedingungen gemäß Artikl 47 bis 50 der vorliegenden Verordnung übereinstimmt.
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