Artikel 77 VO (EG) 2004/1973
Unentgeltlich erhaltene Prämienansprüche
Besitzt ein Erzeuger unentgeltlich von der nationalen Reserve erworbene Prämienansprüche, darf er diese außer unter wohlbegründeten außergewöhnlichen Umständen in den folgenden drei Jahren weder übertragen noch vorübergehend abtreten.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.