Artikel 77 VO (EG) 2004/1973

Unentgeltlich erhaltene Prämienansprüche

Besitzt ein Erzeuger unentgeltlich von der nationalen Reserve erworbene Prämienansprüche, darf er diese außer unter wohlbegründeten außergewöhnlichen Umständen in den folgenden drei Jahren weder übertragen noch vorübergehend abtreten.

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