Artikel 21a VO (EG) 2004/2006

Überprüfung

Bis zum 31. Dezember 2014 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor, in dem die Wirksamkeit und operativen Mechanismen dieser Verordnung bewertet und die mögliche Aufnahme zusätzlicher Rechtsvorschriften zum Schutz der Interessen der Verbraucher in den Anhang eingehend geprüft werden. Der Bericht wird auf der Grundlage einer externen Bewertung und weitreichender Konsultationen mit allen maßgeblichen Akteuren erstellt und gegebenenfalls zusammen mit einem entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt.

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