Artikel 10c VO (EG) 2004/2007

Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Während der Durchführung einer gemeinsamen Operation oder eines Pilotprojekts werden abgestellte Beamte in Bezug auf Straftaten, die gegen sie oder von ihnen begangen werden, wie Beamte des Einsatzmitgliedstaats behandelt.

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