Artikel 10c VO (EG) 2004/2007
Strafrechtliche Verantwortlichkeit
Während der Durchführung einer gemeinsamen Operation oder eines Pilotprojekts werden abgestellte Beamte in Bezug auf Straftaten, die gegen sie oder von ihnen begangen werden, wie Beamte des Einsatzmitgliedstaats behandelt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.