Artikel 5 VO (EG) 2004/2007
Ausbildung
Entsprechend dem im Jahresarbeitsprogramm der Agentur festgelegten Plan für Aufbaulehrgänge und Übungen bietet die Agentur den europäischen Grenzschutzteams angehörenden Grenzschutzbeamten Aufbaulehrgänge an, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse relevant sind, und führt mit diesen Grenzschutzbeamten regelmäßige Übungen durch.
Die Agentur unternimmt außerdem die erforderlichen Schritte, um zu gewährleisten, dass sämtliche Grenzschutzbeamte und andere Bedienstete der Mitgliedstaaten, die an den europäischen Grenzschutzteams beteiligt sind, sowie das Agenturpersonal vor ihrer Teilnahme an von der Agentur organisierten operativen Maßnahmen an Schulungen über das einschlägige Unionsrecht und Völkerrecht, auch betreffend Grundrechte und internationalen Schutz sowie Leitlinien für die Identifizierung schutzsuchender Personen und deren Zuleitung zu geeigneten Einrichtungen, teilgenommen haben.
Die Agentur erstellt gemeinsame zentrale Lehrpläne für die Ausbildung von Grenzschutzbeamten und entwickelt diese weiter; sie bietet Schulungen auf europäischer Ebene für die Ausbilder der nationalen Grenzschutzbeamten der Mitgliedstaaten an, in denen auch die Themen Grundrechte und internationaler Schutz sowie das einschlägige Seerecht behandelt werden.
Die Agentur erarbeitet die gemeinsamen zentralen Lehrpläne nach Konsultation des in Artikel 26a genannten Konsultationsforums.
Die Mitgliedstaaten integrieren die gemeinsamen zentralen Lehrpläne in die Ausbildung ihrer nationalen Grenzschutzbeamten.
Die Agentur bietet auch Fortbildungskurse und Seminare über Themen im Zusammenhang mit der Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen und der Rückführung von Drittstaatsangehörigen für Beamte der zuständigen nationalen Dienste der Mitgliedstaaten an.
Die Agentur kann in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in deren Hoheitsgebiet Ausbildungsmaßnahmen durchführen.
Die Agentur organisiert ein Austauschprogramm, dass es den an den europäischen Grenzschutzteams beteiligten Grenzschutzbeamten ermöglicht, bei der Arbeit mit Grenzschutzbeamten in einem anderem als ihrem eigenen Mitgliedstaat Wissen oder Spezialwissen aus Erfahrungen und empfehlenswerten Praktiken im Ausland zu erwerben.
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