Artikel 8c VO (EG) 2004/2007
Lehrgänge und Übungen
Die Agentur bietet den dem Soforteinsatzpool gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 angehörenden Grenzschutzbeamten Aufbaulehrgänge an, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse relevant sind, und führt mit diesen Grenzschutzbeamten regelmäßige Übungen entsprechend dem im Jahresarbeitsprogramm der Agentur festgelegten Plan für Aufbaulehrgänge und Übungen durch.
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