Artikel 2 VO (EG) 2004/2104
Entwicklung der besonderen Referenzgrößen
Für jedes Segment gemäß Artikel 1 entspricht die Referenzgröße in Tonnage und in Maschinenleistung nach dem 31. Dezember 2002 der im Anhang für das betreffende Segment festgesetzten Referenzgröße abzüglich der Tonnage und Maschinenleistung der öffentlich bezuschussten Flottenabgänge aus diesem Segment nach dem 31. Dezember 2002.
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