Artikel 55 VO (EG) 2004/2216
Berechnungen zum Stand der Einhaltung
Bei einem Eintrag in den für eine bestimmte Anlage vorgesehenen Abschnitt der Tabelle für zurückgegebene Zertifikate oder geprüfte Emissionen ermittelt der Registerführer
- a)
- den Stand der Einhaltung der betreffenden Anlage für die Jahre 2005, 2006 und 2007 durch Berechnung der Summe aller gemäß den Artikeln 52, 53 und 54 für die Jahre 2005—2007 abgegebenen Zertifikate, abzüglich der Summe aller geprüften Emissionen im laufenden Fünfjahreszeitraum bis zum und einschließlich dem laufenden Jahr;
- b)
- den Stand der Einhaltung der betreffenden Anlage für das Jahr 2008 ff. durch Berechnung der Summe aller gemäß den Artikeln 52, 53 und 54 für den geltenden Zeitraum abgegebenen Zertifikate, abzüglich der Summe aller geprüften Emissionen ab dem Jahr 2008 bis zum und einschließlich dem laufenden Jahr, zuzüglich eines Berichtigungsfaktors.
Der Berichtigungsfaktor gemäß Buchstabe b entspricht Null, wenn die Zahl für das Jahr 2007 größer als Null war, entspricht jedoch der Zahl für 2007, wenn diese kleiner oder gleich Null ist.
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