Artikel 58 VO (EG) 2004/2216

Löschung und Ausbuchung zurückgegebener Zertifikate und von Zertifikaten für Fälle höherer Gewalt für den Zeitraum 2005-2007

Am 30. Juni 2006, und löscht der Registerführer eine bestimmte Anzahl von Zertifikaten, CER und Zertifikaten für Fälle höherer Gewalt, die gemäß den Artikeln 52, 53 und 54 auf dem Konto der Vertragspartei verbucht sind. Die Zahl der zu löschenden Zertifikate, CER und Zertifikate für Fälle höherer Gewalt entspricht der Gesamtzahl der zurückgegebenen Zertifikate, die zum Zeitpunkt der Löschung für die Zeiträume vom 1. Januar 2005 bis zum Zeitpunkt der Löschung im Jahr 2006, vom Zeitpunkt der Löschung im Jahr 2006 bis zum Zeitpunkt der Löschung im Jahr 2007 und vom Zeitpunkt der Löschung im Jahr 2007 bis zum Zeitpunkt der Löschung im Jahr 2008 in die Tabelle der zurückgegebenen Zertifikate eingetragen sind.

Die Löschung wird durch Übertragung der CER — mit Ausnahme der CER im Zusammenhang mit Projekten gemäß Artikel 11 a) Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG — vom Konto der Vertragspartei auf das Löschungskonto für den Zeitraum 2008-2012 vorgenommen, sowie durch Übertragung der Zertifikate und Zertifikate für Fälle höherer Gewalt vom Konto der Vertragspartei auf das Ausbuchungskonto für den Zeitraum 2005-2007, im Einklang mit dem in Anhang IX beschriebenen Verfahren für die Löschung (2005-2007).

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