Artikel 60 VO (EG) 2004/2216

Löschung und Ersatz von Zertifikaten für den Zeitraum 2005-2007

Am 1. Mai 2008 löschen alle Registerführer die in ihren Registern verbuchten Zertifikate und ersetzen sie, sofern sie von der zuständigen Behörde eine entsprechende Anweisung erhalten, im Einklang mit dem in Anhang IX beschriebenen Verfahren für Löschung und Ersatz, indem sie

a)
die Anzahl Zertifikate von den in Artikel 11 Absätze 1 und 2 genannten Konten auf das Löschungskonto für den Zeitraum 2005—2007 übertragen, die der Anzahl Zertifikate im Register entspricht, die von einem beliebigen Register für diesen Zeitraum vergeben wurden, abzüglich der Zahl der Zertifikate zum Zeitpunkt der Löschung und Ausbuchung, die seit dem Zeitpunkt der Ausbuchung am 30. Juni des Vorjahres gemäß den Artikeln 52 und 54 zurückgegeben wurden;
b)
eine von der zuständigen Behörde bestimmte Anzahl von Ersatzzertifikaten vergeben, sofern sie von dieser Behörde eine entsprechende Anweisung erhalten, indem sie eine entsprechende Anzahl von AAU für den Zeitraum 2008-2012 aus dem Konto der Vertragspartei in Zertifikate umwandeln. Diese Umwandlung geschieht durch Hinzufügung des Zertifikat-Bestandteils zur eindeutigen Einheitenkennung der jeweiligen AAU, die die in Anhang VI genannten Bestandteile umfasst;
c)
gegebenenfalls die unter b) genannten Ersatzzertifikate vom Konto der Vertragspartei auf die von der zuständigen Behörde benannten Betreiberkonten und Personenkonten übertragen, von denen gemäß Absatz a) Zertifikate übertragen wurden.

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