Artikel 61 VO (EG) 2004/2216
Löschung und Ersatz von Zertifikaten für den Zeitraum 2008-2012 und darauf folgende Zeiträume
Am 1. Mai 2013 und danach am 1. Mai jedes ersten Jahres eines Fünfjahreszeitraums löschen und ersetzen die Registerführer Zertifikate in ihren Registern im Einklang mit dem in Anhang IX beschriebenen Verfahren für Löschung und Ersatz, indem sie
- a)
- alle Betreibern für den vorangegangenen Fünfjahreszeitraum zugeteilten Zertifikate von den Betreiberkonten und Personenkonten ihres Registers auf das Konto der Vertragspartei übertragen,
- b)
- die Anzahl Zertifikate, die der Zahl der für den vorangegangenen Fünfjahreszeitraum von einem beliebigen Register zugeteilten Zertifikate, abzüglich der Zahl der ab dem 31. Mai des Vorjahres gemäß Artikel 52 zurückgegebenen Zertifikate, entspricht, durch Entfernung des Zertifikat-Bestandteils aus der individuellen Einheitenkennung, die die in Anhang VI genannten Bestandteile umfasst, in AAU umwandeln,
- c)
- die gleiche Anzahl von Ersatzzertifikaten vergeben, indem sie für den laufenden Zeitraum vergebene AAU aus dem Konto der Vertragspartei in Zertifikate umwandeln. Dies geschieht durch Hinzufügung des Zertifikat-Bestandteils zur eindeutigen Einheitenkennung der jeweiligen AAU, die die in Anhang VI genannten Bestandteile umfasst,
- d)
- die Anzahl der gemäß Unterabsatz c) für den laufenden Zeitraum vergebenen Zertifikate vom Konto der Vertragspartei auf die Betreiberkonten und Personenkonten übertragen, von denen gemäß Unterabsatz a) Zertifikate übertragen wurden, die der Anzahl der von diesen Konten gemäß Unterabsatz a) übertragenen Zertifikate entspricht.
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