Artikel 63o VO (EG) 2004/2216

Gemäß Artikel 63a geführte Register: Löschung und Ersetzung von für den Zeitraum 20052007 vergebenen Zertifikaten

1. Am 1. Mai 2008 löschen und ersetzen Führer von gemäß Artikel 63a geführten Registern, soweit sie von der zuständigen Behörde entsprechend angewiesen wurden, in ihren Registern verbuchte Zertifikate nach den Verfahrensvorschriften von Anhang IX für die Löschung und den Ersatz von Zertifikaten, indem sie

a)
die Anzahl Zertifikate von ihren in Artikel 11 Absatz 2 und Artikel 63i genannten Besitzkonten auf das Löschungskonto des Gemeinschaftsregisters für den Zeitraum 2005—2007 übertragen, die der Zahl der für diesen Zeitraum vergebenen Zertifikate, abzüglich der Zahl der zum Zeitpunkt der Löschung und Ersetzung im Sinne der Artikel 52 und 54 seit dem 30. Juni des Vorjahres zurückgegebenen Zertifikate, entspricht;
b)
soweit sie von der zuständigen Behörde entsprechend angewiesen wurden, eine von der zuständigen Behörde festgesetzte Zahl von Ersatzzertifikaten vergeben, indem die gleiche Anzahl Zertifikate für den Zeitraum 2008—2012 vergeben wird, wobei jedem Zertifikat eine individuelle Kennung zugeteilt wird, die die Bestandteile gemäß Anhang VI enthält;
c)
etwaige unter b) genannte Ersatzzertifikate vom Besitzkonto der Vertragspartei auf die von der zuständigen Behörde benannten Betreiberkonten und Personenkonten übertragen, von denen gemäß Buchstabe a Zertifikate übertragen wurden.

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