Artikel 64 VO (EG) 2004/2216

Sicherheitsnormen

1. Für alle Register gelten die in Anhang XV dargelegten Sicherheitsnormen.

2. Für die unabhängige Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft gelten ebenfalls die in Anhang XV dargelegten Sicherheitsnormen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.