Artikel 64 VO (EG) 2004/2216
Sicherheitsnormen
1. Für alle Register gelten die in Anhang XV dargelegten Sicherheitsnormen.
2. Für die unabhängige Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft gelten ebenfalls die in Anhang XV dargelegten Sicherheitsnormen.
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