Artikel 65 VO (EG) 2004/2216

Authentifizierung

Die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft verwenden für die Authentifizierung ihrer Register und der unabhängigen Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft gegenüber der unabhängigen Transaktionsprotokolliereinrichtung des UNFCCC die vom UNFCCC-Sekretariat oder einer von diesem benannten Stelle ausgestellten digitalen Zertifikate.

Ab dem 1. Januar 2005 und bis zur Einrichtung der Kommunikationsverbindung zwischen der unabhängigen Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft und der unabhängigen Transaktionsprotokolliereinrichtung der UNFCCC wird die Identität der einzelnen Register und der unabhängigen Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft mittels der in Anhang XV beschriebenen digitalen Zertifikate, Benutzernamen und Passwörter authentifiziert. Die Kommission bzw. eine von ihr benannte Stelle fungiert als Zertifizierungsstelle für sämtliche digitalen Zertifikate und verteilt die Benutzernamen und Passwörter.

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