Artikel 72 VO (EG) 2004/2216

Änderungsmanagement

1. Der Zentralverwalter koordiniert mit den Registerführern und dem UNFCCC-Sekretariat die Abfassung und Umsetzung eventueller Änderungen dieser Verordnung, die Änderungen der funktionalen und technischen Spezifikationen des Registrierungssystems mit sich bringen, bevor diese angewendet werden.Nach einer solchen Koordinierung beschließt der Zentralverwalter, bis zu welchem Termin die Register und die unabhängige Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft jede neue Version der funktionalen und technischen Spezifikationen für Datenaustauschnormen für Registrierungssysteme im Rahmen des Kyoto-Protokolls umsetzen müssen.

2. Ist eine neue Registerversion bzw. ein neues Register erforderlich, so müssen die Prüfverfahren gemäß Anhang XIII von jedem Registerführer und vom Zentralverwalter erfolgreich durchgeführt worden sein, bevor eine Kommunikationsverbindung zwischen der neuen Registerversion bzw. dem neuen Register und der unabhängigen Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft oder der unabhängigen Transaktionsprotokolliereinrichtung des UNFCCC hergestellt und aktiviert werden kann.

2a. Der Zentralverwalter beruft regelmäßige Sitzungen der Registerführer ein, um sie in Fragen und zu Verfahren im Zusammenhang mit Änderungsmanagement, Problemmanagement und anderen Fragen technischer Art zu konsultieren, die die Führung von Registern und die Durchführung dieser Verordnung betreffen.

3. Jeder Registerführer überwacht fortlaufend die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Effizienz seines Registers, um ein Leistungsniveau sicherzustellen, das den Anforderungen dieser Verordnung entspricht. Ist aufgrund dieser Überwachung oder der Aussetzung der Kommunikationsverbindung gemäß Artikel 6 Absatz 3 eine neue Registerversion bzw. ein neues Register erforderlich, müssen die Prüfverfahren gemäß Anhang XIII von jedem Registerführer erfolgreich durchgeführt worden sein, bevor eine Kommunikationsverbindung zwischen der neuen Registerversion bzw. dem neuen Register und der unabhängigen Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft oder der unabhängigen Transaktionsprotokolliereinrichtung des UNFCCC hergestellt und aktiviert wird.

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