ANHANG III VO (EG) 2004/2216
Informationen über jedes Betreiberkonto, die dem Registerführer mitzuteilen sind
- 1.
- Ziffern 1 bis 3.1, 3.4 bis 4.5 und Ziffer 6 der Anlagedaten gemäß Abschnitt 14.1 von Anhang I der Entscheidung 2007/589/EG. Der Name des Betreibers sollte dem Namen der natürlichen bzw. juristischen Person entsprechen, die Inhaber der betreffenden Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen ist. Der Name der Anlage muss mit dem Namen übereinstimmen, der in der betreffenden Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen angegeben ist.
- 2.
- Die von der zuständigen Behörde festgelegte Genehmigungskennung mit den in Anhang VI erläuterten Bestandteilen.
- 3.
- Die Anlagenkennung mit den in Anhang VI erläuterten Bestandteilen.
- 4.
- Die innerhalb des Registers eindeutige, vom Betreiber für das Konto festgelegte alphanumerische Bezeichnung des Kontos.
- 5.
- Name, Anschrift, Stadt, Postleitzahl, Land, Telefon- und Faxnummer sowie elektronische Anschrift des vom Betreiber benannten Hauptbevollmächtigten für das Betreiberkonto.
- 6.
- Name, Anschrift, Stadt, Postleitzahl, Land, Telefon- und Faxnummer sowie elektronische Anschrift des vom Betreiber benannten Nebenbevollmächtigten für das Betreiberkonto.
- 7.
- Name, Anschrift, Stadt, Postleitzahl, Land, Telefon- und Faxnummer sowie elektronische Anschrift eventueller vom Betreiber benannter zusätzlicher Bevollmächtigter für das Betreiberkonto sowie ihre Zugriffsrechte auf das Konto.
- 8.
- Nachweise der Identität der Bevollmächtigten für das Betreiberkonto.
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