Artikel 1 VO (EG) 2004/2256
Die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Artikel 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 1
Zollzugeständnisse im Rahmen gemeinschaftlicher Zollkontingente und Referenzmengen Für die in den Anhängen I bis IX aufgeführten Erzeugnisse mit Ursprung in Algerien, Marokko, Tunesien, Ägypten, Jordanien, Syrien, Libanon, Israel, Westjordanland und Gazastreifen und der Türkei, die in der Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, werden entsprechend den in dieser Verordnung festgesetzten Zeiträumen und Vorschriften die Einfuhrzollsätze im Rahmen gemeinschaftlicher Zollkontingente und Referenzmengen ausgesetzt oder ermäßigt.
- 2.
- Artikel 3 Absatz 2 wird gestrichen.
- 3.
- Anhang IV wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
- 4.
- Die Anhänge X und XI werden gestrichen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.