Artikel 10 VO (EG) 2004/26
„CFR” -Kennnummer
Die Nummer „CFR” im Register dient der eindeutigen Identifizierung eines Fischereifahrzeugs. Sie erscheint auf jeder Datenübertragung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zu den Merkmalen und Tätigkeiten des Fischereifahrzeugs.
Diese Nummer wird bei der Ersteintragung des Fischereifahrzeugs in das nationale Register definitiv vergeben. Sie kann weder geändert noch nach der Streichung dieses Schiffes einem anderen Schiff zugeteilt werden.
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