Artikel 19 VO (EG) 2004/601
Detaillierte Fang- und Aufwandsdaten zur Versuchsfischerei auf Tintenfisch im statistischen FAO-Untergebiet 48.3
(1) Die Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft, die im statistischen FAO-Untergebiet 48.3 auf Tintenfisch (Martialia hyadesi) fischen, übermitteln der CCAMLR mit Kopie an die Kommission alljährlich bis zum 25. September die detaillierten Fang- und Aufwandsdaten zu dieser Fischerei. Diese Daten umfassen auch die Anzahl der gefangenen und wieder freigelassenen oder verendeten Meeresvögel und -säugetiere.
(2) Die Durchführungsbestimmungen zu diesem Artikel werden nach dem Verfahren des Artikels 37 Absatz 2 erlassen.
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