Artikel 5a VO (EG) 2004/601

Ankündigung beabsichtigter Krill-Fischerei

Alle Vertragsparteien, die im Übereinkommensbereich Krill fischen wollen, teilen dem Sekretariat diese Absicht mindestens vier Monate vor der ordentlichen Jahrestagung der CCAMLR unmittelbar vor der Fangsaison, in der sie die Fischerei ausüben wollen, mit.

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