Artikel 5a VO (EG) 2004/601
Ankündigung beabsichtigter Krill-Fischerei
Alle Vertragsparteien, die im Übereinkommensbereich Krill fischen wollen, teilen dem Sekretariat diese Absicht mindestens vier Monate vor der ordentlichen Jahrestagung der CCAMLR unmittelbar vor der Fangsaison, in der sie die Fischerei ausüben wollen, mit.
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