Artikel 4 VO (EG) 2004/753

Die im Anhang aufgelisteten statistischen Bereiche basieren auf harmonisierten Konzepten und Definitionen, die in den jüngsten Fassungen des Frascati-Handbuchs, des Canberra-Handbuchs oder sonstiger harmonisierter Normen enthalten sind.

Die Mitgliedstaaten wenden diese harmonisierten Begriffe und Definitionen für die zu erstellenden Statistiken an.

In den gemäß Artikel 5 der Entscheidung Nr. 1608/2003/EG dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegten Berichten wird Bezug auf die Begriffe und Definitionen und ihre Anwendungen genommen.

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