Artikel 29 VO (EG) 2004/795

Hanferzeugung

Für die Anwendung von Artikel 52 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 ist die Zahlung für die Ansprüche bei Hanfanbauflächen abhängig von der Verwendung der Saatgutsorten, die am 15. März des Jahres, für das die Zahlung gewährt wird, im gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind und gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2002/53/EG veröffentlicht werden, ausgenommen die Sorten Finola und Tiborszallasi. Das Saatgut muss gemäß der Richtlinie 2002/57/EG des Rates(1) zertifiziert sein.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 193 vom 20.7.2002, S. 74.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.