Artikel 40 VO (EG) 2004/795

Anwendung von Artikel 42 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003, wenn die Hektarzahl niedriger ist als die Anzahl Zahlungsansprüche

Nutzt ein Mitgliedstaat die Möglichkeit gemäß Artikel 59 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 und beschließt, Artikel 7 dieser Verordnung anzuwenden, so entspricht für die Zuweisung der Zahlungsansprüche gemäß dem genannten Artikel 7 die Anzahl der Zahlungsansprüche, die mit einer Genehmigung gemäß Artikel 60 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 verbunden sind, der ursprünglichen Zahl der Zahlungsansprüche mit Genehmigung und ist gegebenenfalls nicht höher als die Zahl der zugewiesenen Zahlungsansprüche.

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